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Vermietete Wohnung verkaufen

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Wer eine vermietete Immobilie besitzt und diese verkaufen möchte, steht vor vielen Fragen. Ausschlaggebend ist wohl, ob das bewohnte Objekt automatisch weniger wert ist. Was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihre Immobilie trotz Vermietung verkaufen möchten und welche Rechte und Pflichten Sie als Vermieter haben, erfahren Sie bei uns.

Verkauf trotz Vermietung: Das ist zu beachten!

Eigentümer sollten sich vor dem Verkauf einer vermieteten Wohnung genau informieren, welche Rechte und Pflichten er gegenüber seinen bisherigen Mietern hat. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt in § 566 fest, dass der neue Besitzer die Mietverhältnisse unverändert übernehmen muss. Das schränkt den Wert einer vermieteten Eigentumswohnung im Vergleich zu einer gleichwertigen unbewohnten Wohnung ein. Mit unseren Tipps verkaufen Sie Ihre Wohnung trotz bestehendem Mietverhältnis.

Wer kauft vermietete Wohnungen? Zielgruppe für Verkaufswillige

Wer eine nicht vermietete Immobilie verkaufen will, der spricht Kapitalanleger und Eigennutzer gleichermaßen an. Vermietete Häuser oder Wohnungen können aber ebenso für diese beiden Gruppen attraktiv sein. Heutzutage ist die Anzahl derer, die ihr Vermögen in Sachwerten wie Immobilien anlegen, groß und deswegen sind auch vermietete Objekte begehrt. Potenzielle Käufer, die die Immobilie einmal selbst nutzen möchten, werden hingegen nicht so zahlreich sein, da sie Eigenbedarf anmelden müssten, um das Mietverhältnis auflösen zu können. Dies kann sich aber als komplizierter Vorgang erweisen.

Deshalb ist es meist sinnvoller, sich direkt an Kapitalanleger zu wenden. Deren Ziel ist eine gute Eigenkapitalrendite, welche von Verwaltungskosten, Zinskosten, Instandhaltungskosten und vielen weiteren Faktoren abhängt. Können Sie die Interessenten davon überzeugen, beim Kauf in ein bestehendes Mietverhältnis einzutreten, sind Ihre Verkaufschancen deutlich höher. Hierfür ist eine genaue Immobilienbewertung nach dem Ertragswertverfahren notwendig, um das Potenzial Ihrer Eigentumswohnung schlüssig und überzeugend darzulegen. Achten Sie jedoch stets bei der Vermietung Ihrer Immobilie darauf, dass Sie einen angemessenen und ortsüblichen Mietzins erhalten, denn für einen Kapitalanleger ist die Rendite entscheidend.

Die Rechte des Mieters & die Möglichkeiten des Eigentümers

Da der Verkauf einer unbewohnten Immobilie oftmals unkomplizierter vonstattengeht, ist eine Einigung mit dem Mieter sinnvoll. Manche Mieter lassen sich mit einer Abfindung und dem Übernehmen der Umzugskosten überzeugen, der Auflösung des Mietverhältnisses zuzustimmen. In manchen Fällen hat der Mieter allerdings auch ein Vorkaufsrecht, auch Vorverkaufsrecht genannt. Dieses besteht, wenn die bewohnte Immobilie in Eigentumswohnungen aufgeteilt und das ganze Objekt verkauft wird. Die Mieter erhalten dann nicht nur das Vorkaufsrecht zu denselben Konditionen wie andere potenzielle Käufer, sondern auch eine Kündigungssperrfrist von mindestens 3 Jahren. Besteht kein Vorverkaufsrecht und der Mieter lehnt eine Einigung ab, so gilt das Mietverhältnis trotz eines neuen Eigentümers unverändert weiter.

Verkauf der Mietwohnung ohne Einigung mit dem Mieter

Sollte eine Einigung mit dem Mieter nicht möglich oder sinnvoll sein, müssen Sie bei dem Verkauf Ihrer vermieteten Immobilie einige Dinge berücksichtigen, so wie beispielsweise beim Kaufvertrag. Darin muss ausdrücklich das bestehende Mietverhältnis und die daraus entstandenen Rechte und Pflichten erwähnt werden. Zudem ist es wichtig, mit dem Mieter vereinbarte Regelungen festzuhalten. Dazu kann unter anderem die Rückzahlung der Kaution gehören.

Bei dem Verkauf von vermieteten Immobilien muss viel berücksichtigt werden. Die größte Schwierigkeit ist allerdings das Festlegen eines realistischen Kaufpreises. Dafür und für einen professionellen Verkaufsprozess, bedarf es der Beratung durch Experten. Die Makler der Immobilien-Arena bieten Ihnen vollen Service und wickeln den Verkauf unkompliziert ab.

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