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Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht gekippt

Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht gekippt

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Berliner Mietendeckel am 15.4.2021 vom Bundesverfassungsgericht gekippt

Das Bundesverfassungsgericht hat den längst umstrittenen Berliner Mietendeckel gekippt. Der Grundgedanke des rot-rot-grünen Senats war, den Anstieg der Mieten in der Landeshauptstadt zu bremsen. Tatsächlich waren neun von zehn Wohnungen in Berlin betroffen.

Gestern wurde der Berliner Mietendeckel vom höchsten deutschen Gericht für nichtig erklärt da er verfassungswidrig ist.

Das Gericht kam nach der sogenannten Normenkontrollklage zum dem Beschluss, dass der Bund das Sagen hat bei Mietpreisen (AZ. 2 BvF 1/20 und andere). Seit nunmehr 120 Jahren ist das Mietrecht ein zentraler Bestand des BGB´s (Bürgerliches Gesetzbuch).

Warum haben die Richter den Mietendeckel gekippt?

2015 wurde die Mietpreisbremse verabschiedet und wurde für besonders begehrte
und teure Wohnareale Deutschlands beschlossen. Ein Landesgesetz mit eigenständigen Verboten oder Verordnungen fand daneben keinen Platz.

Die rot-rot-grünen Landesregierung hat das Gesetz befürwortet und den Mietern im Zuge der ständigen, teils stark steigenden Mieten eine "Verschnaufpause" einzuräumen. Die Mietpreisbremse war der Landesregierung nicht genug, sie hatte in Berlin keine große Erleichterung bei den stark steigenden Mietpreisen erzeugt.

Der zweite Senat war anderer Auffassung und erklärte diese Regelung für komplett nichtig.

Die verheerenden Folgen: Wie mit einem Paukenschlag ist alles wie vor dem Mietendeckel, so als hätte es den Mietendeckel nie gegeben.

Wie geht es jetzt für Mieter in Berlin weiter?

Auf die betroffenen Mieter, die die Miete gesenkt haben warten nun Rückzahlungen und eine Rückkehr zur früheren Miethöhe.

Entscheidend ist dabei, dass rückwirkend zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Mietdeckels nachvergütet werden muss, im Prinzip also jegliche Differenz auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches nach dem einstigen Mietendeckel zur vorherigen Miete.

Ausnahmen könnten passieren, wenn Mieter z. B. 2020 einen Mietvertrag unterzeichnet haben mit dem Hinweis des Vermieters für sogenannte Schattenmieten. Dies bedeutet, dass der niedrigere Mietpreis wegen des Mietendeckels nur insoweit gilt, solange der Mietendeckel gesetzlich bindend ist. Am Ende des Tages müssten solche Fälle aber gerichtlich geklärt werden, ob und wieweit Mieter auch in diesem Fall rückwirkend nachvergüten müssen.

Welche Signalwirkung hat diese gestrige Entscheidung über Berlin hinaus?

Das Kippen des Mietendeckels hat SPD, Linke, Grüne und Sozialverbände dazu animiert, die Sache im Bund klären lassen zu wollen.

Der Mieterbund spricht von einem Weckruf für die Bundesregierung die Mietexplosion, gerade in Ballungsgebieten, zu stoppen.

Zunächst ist der Mietendeckel für nichtig erklärt, aber die sicherlich nicht vom Tisch.
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