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Vorfälligkeitsentschädigung bei Kreditverträgen

Vorfälligkeitsentschädigung bei Kreditverträgen

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Die Vorfälligkeitsentschädigung beim vorzeitigen Immobilienverkauf

Gelegentlich kommt es vor, dass ein Kredit vorzeitig abgelöst werden muss, weil z. B. der Besitzer der Immobilie eine andere Immobilie erwerben möchte und dafür die alte Immobilie veräußern möchte oder muss.

Bei der vorzeitigen Ablösung des Kredites ist in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung bei der finanzierenden Bank fällig.

In manchen Fällen macht es trotz Vorfälligkeitsentschädigung Sinn, den Kredit zu kündigen.

Wir zeigen Ihnen, wann das der Fall ist.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung und wie wird sie berechnet?

Bei Immobilienkrediten in Deutschland sind Laufzeiten von 5 bis zu ca. 30 Jahren üblich. Für den Erwerber einer Immobilie bedeutet ein langfristiger Kredit Planungssicherheit, er weiß von Beginn an womit er während der gesamten Kreditlaufzeit zu rechnen hat. Bei einer vorzeitigen Kreditablösung entsteht jedoch der Bank ein finanzieller Schaden, denn im Normalfall würde die Bank über die gesamte Laufzeit des Kredites Zinsen erhalten.
Nachdem die Bank nicht schlechter gestellt sein möchte durch die vorzeitige Ablösung des Kredites durch den Kreditnehmer, verlangt sie eine Entschädigung für die nicht erhaltenen Zinsen und Gebühren.


Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung hängt tatsächlich von mehreren Faktoren ab wie z. B.: wie lange läuft der Kredit noch oder wie hoch ist der geschuldete Restbetrag?


In vielen Fällen ist die Restablösung des Kredites sogar teurer als die reguläre Kreditablösung.

Wir empfehlen Ihnen daher immer vor dem Verkauf der Immobilie eine Anfrage an die Bank zu stellen, wie hoch die Vorfälligkeit ausfallen wird. In diesem Stadium könnten Sie unter Umständen noch mit der Bank verhandeln. Ist die bestehende Immobilie erst verkauft, ist das Kind sozusagen schon in den Brunnen gefallen. Es gibt bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung keine gesetzliche Festlegung, daher lassen sich eventuelle Deals besser im Vorfeld klären und einfädeln.

Selbstverständlich können Sie Vorfälligkeitsentschädigung der Bank hinnehmen oder von einem Fachmann prüfen lassen. Für die Prüfung der Forderung brauchen Sie folgende Detailinformationen von der Bank:

- Anrechnung ersparter Verwaltungskosten, ersparter Risikokosten, Berücksichtigung möglicher Sondertilgungen
- Art und Höhe der Bearbeitungsgebühr
- Wiederanlagezins der Bank samt Quelle

Als Ansprechpartner zur Überprüfung der Vorfälligkeit stehen Ihnen Rechtsanwälte, Steuerberater und auch die Verbraucherzentrale zur Verfügung (sofern Sie Verbraucher sind).


Wann kann eine Vorfälligkeitsentschädigung entfallen?


1. Der Käufer Ihrer Immobilie übernimmt den Kreditvertrag. Natürlich kommt dies selten vor, weil es dazu auch der Zustimmung der Bank bedarf. Der neue Käufer wird wie als Neukunde gesehen und entsprechend geprüft. Wenn der Kreditzins zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kredites niedriger war als die jetzigen Zinsen, wird die Bank das tendenziell eher ablehnen.

2. Wurde Ihr Darlehen für mehr als 10 Jahr Laufzeit abgeschlossen, können Sie nach Ablauf von zehn Jahren mit einer 6monatigen Kündigungsfrist vor Ablauf der zehn Jahre kündigen. Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt das in diesem Fall und die Bank darf keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

3. Die alte Finanzierung wird zum Erwerb der neuen Immobilie verwendet. Dies könnte lohnend sein, insbesondere wenn der neue Kreditzins höher ist als der bestehende. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Finanzberater errechnen, welche Variante für Sie die bessere ist. Als Faustregel gilt, ist die Zinsersparnis bei einem neuen Kredit höher als die Vorfälligkeitsgebühr, lohnt sich eine frühzeitige Kündigung des alten Darlehens.

4. Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Wenn die Widerrufsbelehrung der Bank fehlerhaft oder unvollständig ausgestellt wurde, können Sie den Kredit jederzeit widerrufen, kündigen oder vorzeitig ablösen. Lassen Sie besonders alte Verträge durch einen Fachmann prüfen.

Fazit:

Bevor Sie einen Kredit vorzeitig kündigen, gehen Sie bitte sorgfältig vor und berücksichtigen Sie alle Eventualitäten. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.  

Wenn Sie unsicher sind, was Sie alles berücksichtigen müssen, stehen Ihnen unsere erfahrenen Immobilienmakler mit guten Referenzen gerne zur Seite. 

Sie haben Fragen zu unserem Service? Sprechen Sie mit uns! Wir beraten Sie gerne und kostenlos zu allen Fragen rund um Kredite.
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