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Wohnung verkaufen: Diese Unterlagen brauchen Sie.

Wohnung verkaufen: Diese Unterlagen brauchen Sie.

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Diese Dokumente werden beim Wohnungsverkauf benötigt

Auf jemanden, der seine Wohnung verkaufen möchte, kommen einige Aufgaben zu. Der Verkauf an sich ist eine anspruchsvolle Arbeit, die den Eigentümer einiges an Zeit und Mühen kostet und auch spezielleres Know-how erfordert.
Noch bevor es mit dem Verkauf und den Besichtigungsterminen richtig los geht, muss der Eigentümer mehrere Unterlagen zusammentragen, die für den Kauf wichtig sind und ohne die der Verkauf nicht möglich ist oder ohne die es sonst zumindest schwierig wird einen Käufer für das Objekt zu finden. Wir haben Ihnen nachstehend 14 Arten von Unterlagen im Überblick aufgelistet, die Sie für den Verkauf einer Wohnung bereithalten sollten.

1. Grundrisse und Pläne zur Wohnung

Besorgen Sie sich einen aktuellen Grundriss zur Wohnung, der genau die Anordnung und den Schnitt der Wohnung aufzeigt.
Der Grundriss sollte zu allen Zimmern die entsprechende Quadratmeteranzahl mit anführen und idealerweise auch die Möblierung abbilden.


2. Lageplan der Wohnung

Halten Sie einen Lageplan zur Wohnung bereit, der das Grundstück des Objektes zeigt, in dem Ihre Wohnung liegt. Der Lageplan bildet darüber hinaus auch die nähere Umgebung des Grundstücks ab und informiert so über die generelle Lage der Wohnung innerhalb eines Stadt- und Gemeindegebiets.


3. Wohnflächenberechnung zur Wohnung

Halten Sie zu Verkaufsgesprächen eine Wohnflächenberechnung bereit, die exakt die Quadratmeteranzahl ausweist, welche innerhalb der Wohnung voll als Wohnfläche genutzt werden kann. Nicht beheizte Bereiche zählen bspw. nicht als Wohnfläche. Auch werden Flächen erst dann als Wohnfläche mit gezählt, wenn sie über eine Deckenhöhe ab 2 Metern verfügen (unter 1 Meter zählt die Fläche nicht als Wohnfläche).

4. Baubeschreibung zur Wohnung

In der Baubeschreibung einer Wohnung ist genau festgehalten, wie die Wohnung und das gesamte Gebäude geplant und vom Bauträger gebaut wurde. Die Baubeschreibung enthält so z.B. wichtige Angaben zur Bodenplatte, zum Mauerwerk, zum Dachstuhl oder zur Elektrik.

5. Rechnungen und Nachweise zu Handwerkerleistungen

Legen Sie zum Verkauf den Interessenten Ihrer Wohnung alle gesammelten Handwerkerrechnungen und sonstige Nachweise für Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen an Ihrer Wohnung vor. So können sich Interessenten ein genaues Bild davon machen, was wann in welchem Umfang an der Wohnung erneuert und ausgebessert wurde. Die Belege geben den Kaufinteressenten somit wichtige Einblicke dazu, in welchem Gesamtzustand sich die Wohnung befindet und liefern Auskünfte, die relevant zur Wertermittlung sind.

6. Energieausweis zum gesamten Gebäude

Der Vorlage des Energieausweises beim Verkauf einer Wohnung ist seit dem Jahr 2014 Pflicht. In der Regel ist der Energieausweis zum Gebäude über die Hausverwaltung zu beziehen. Der Energieausweis listet alle relevanten Energie-Kennwerte des Gebäudes auf und informiert über den Energieverbrauch/ Energiebedarf.

7. Hausgeldabrechnungen zum Wohnhaus

Die Verwaltung von mehreren Wohnungen in einem Wohnhaus wird in der Regel von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Hier müssen die Eigentümer der Wohnungen an die Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) monatliches Hausgeld bzw. Wohngeld bezahlen.
In einer sogenannten Hausgeldabrechnung sind dann die gemeinschaftlichen Kosten für Wasser, Hausmeister, Renovierungsmaßnahmen oder Reparaturen aufgelistet. Halten Sie hier die beiden letzten Hausgeldabrechnungen bereit.

8. Aktueller Wirtschaftsplan zum Wohnhaus

Der Wirtschaftsplan weist die zukünftigen Kosten für die Verwaltung und Instandhaltung des gesamten Wohnhauses für das nächste Kalenderjahr aus und gibt somit an, mit welchen Hausgeldzahlungen in welcher Höhe zu rechnen ist.

9. Nachweis über die Rücklagen

Halten Sie einen Nachweis über die vorhandenen Rücklagen für Instandhaltungsmaßnahmen am gesamten Gebäude bereit, über welche die Wohnungseigentümergemeinschaft verfügt. Mit ausgewiesen werden sollte dabei auch, wie viel Rücklagen die WEG für die zum Verkauf stehende Wohnung allein auf dem „Renovierungskonto“ stehen hat.

10. Teilungserklärung

Die Teilungsurkunde zählt mit zu den wichtigsten Nachweisen im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Wohnung. Sie listet im Detail alle wichtigen Informationen zum Wohnungseigentum,  Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum einer Wohnung mit auf. Sie bildet gleichzeitig auch die Basis für die Regelung von Rechten und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer in einem Wohn- oder Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohneigentümern.

11. Aktueller Grundbuchauszug zur Wohnung

Im Grundbuch wird der Name des notariell beglaubigten Eigentümers einer Immobilie geführt. Somit weisen Sie sich als tatsächlicher Eigentümer der Wohnung aus. Gleichzeitig werden im Grundbuch wichtige Informationen zu Schuldenlasten, Grundpfandrechten oder Reallasten zum gesamten Grundstück angeführt. Ein einzelnes Grundbuchblatt innerhalb des Grundbuchs listet dann speziell Informationen zu Größe und Eigentumsaufteilungen (Sonder-, Gemeinschafts-, Wohnungseigentum) zum entsprechenden Wohnungseigentum (die zum Verkauf stehende Wohnung) auf.

12. Kopien der Gebäudesach- und Feuerversicherung

Legen Sie Kaufinteressenten Ihrer Wohnung die Kopien der Gebäudesach- und Feuerversicherung vor. Die Versicherungsnachweise erhalten Sie von der Hausverwaltung. Diese sind Pflicht, wenn es um den Erwerb und die Finanzierung von Wohneigentum geht.

13. Protokolle der Eigentümerversammlungen

Einmal im Jahr findet für alle Wohnungseigentümer innerhalb eines Wohnobjekts die Eigentümerversammlung statt. Diese wird geleitet von der zuständigen WEG-Verwaltung. In der Versammlung werden verschiedenste Maßnahmen für die Zukunft am gemeinschaftlichen Eigentum besprochen und beschlossen. Anhand der Versammlungsprotokolle erhält der neue Eigentümer wichtige Informationen darüber, was die Wohnungseigentumsgemeinschaft in der nächsten Zeit geplant hat. Bringen Sie zum Verkaufsgespräch am besten die Protokolle der letzten zwei Jahre mit.

14. Mietvertrag bei vermieteten Objekten

Wenn die zum Verkauf stehende Wohnung vermietet ist, legen Sie auch den bestehenden Mietvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Mieter vor. Beim Kauf einer vermieteten Wohnung übernimmt der neue Eigentümer nach dem Prinzip „Kauf bricht Miete nicht“ automatisch auch die bestehenden Mietverträge. Anhand des Mietvertrags kann der neue Eigentümer feststellen, welche Miete Sie mit Ihrem Mieter vereinbart haben.

Fazit:

Beim Verkauf einer Wohnung sind vielerlei Unterlagen im Voraus zu besorgen und bereitzustellen, damit der Verkauf vollständig abgewickelt werden kann und der Käufer einen umfassenden Überblick über die Immobilie erhält. Weil eine Eigentumswohnung meist im Verbund mit einer Wohnungseigentumsgemeinschaft steht, sind beim Verkauf einer Wohnung auch mehr Unterlagen erforderlich als zum Beispiel beim Verkauf eines alleinstehenden Hauses.

Wer sich unsicher ist, welche Dokumente er beim Verkauf einer Wohnung bereithalten muss oder wo er die ganzen Dokumente herbekommt, wendet sich am besten an einen erfahrenen Immobilienmakler. Dieser kümmert sich nicht nur um alle nötigen Unterlagen, sondern wickelt den Verkauf auch komplett für den Eigentümer ab.

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