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Wann ist das Musizieren in einer Mietwohnung erlaubt?

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Musik ist was Wunderbares und fast jeder mag sie.

Ist es nicht auch wunderbar, wenn junge Menschen kreativ sind und sich in der Musik wohlfühlen?
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Aber wenn das Kind aus der Nachbarschaft oder gar in der Nachbarswohnung permanent die Trompete spielt, kommt schnell Ärger und Frust auf. Niemand hat im Normalfall was dagegen, wenn Kinder das Musizieren erlernen, aber wenn sich ständig wiederholende Tonleitern oder gar falsche Töne in einer gewissen Lautstärke abspielen, weicht das Verständnis schnell und der Spaß hört auf. Aber wie verhält es sich wirklich beim Musizieren in einer Mietwohnung? Zunächst hilft ein Blick in den Mietvertrag und der Hausordnung, wie es innerhalb der Hausgemeinschaft geregelt wurde.

Ein Instrument zu spielen oder wie es manche bezeichnen ein Instrument "quälen", gehört allerdings rechtlich gesehen zur freien Entfaltung einer Persönlichkeit und gehört außerdem zum sozial üblichen Agieren eines Menschen.
Es gibt in Zimmerlautstärke keinerlei Einschränkungen.

Bei lauterem Spielen des Instruments wurden seitens der Gerichte tatsächlich Spielräume festgelegt. Zumutbar ist in der Regel das Musizieren an 2-3 Stunden pro Tag.
Jedenfalls dann, wenn der Musiklärm nicht jedes Maß überschreitet.
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Unser Tipp: Es gibt Instrumente, mit denen sich auch via Kopfhöhrer ganz gut spielen lässt. Kaufen Sie Ihrem Kind einen hochwertigen Kopfhörer.

An gesetzliche Ruhezeiten oder der Ruhezeiten, die durch die Hausordnung festgelegt wurden, müssen sich dennoch alle Musiker halten und auch die, die es werden wollen.

Musizieren, nachts um 1:00 Uhr, ist also nicht erlaubt und unzulässig.

Fazit: Das Musizieren ist in der Mietwohnung erlaubt!

Ein besseres Nachbarschaftsverhältnis ist sicherlich dann möglich, wenn das Musizieren in Absprache mit den Nachbarn stattfinden könnte.
Wenn Sie unsicher sind, stehen Ihnen unsere erfahrenen Immobilienmakler mit guten Referenzen gerne zur Seite.

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