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Tierhaltung in der Mietwohnung - Darf mir mein Vermieter kündigen?

Tierhaltung in der Mietwohnung - Darf mir mein Vermieter kündigen?

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Haustierhaltung in Deutschland steigt stetig und ständig jedes Jahr an.
Doch viele Mieter sind sich nicht bewusst, welche rechtlichen Folgen bei unerlaubter Tierhaltung entstehen können.

Was ist, wenn der Vermieter mit der Tierhaltung nicht einverstanden ist? Ist eine unerlaubte Tierhaltung ein Grund zur Kündigung?

Wegen der unerlaubten Haltung von Tieren in der Mietwohnung darf der Vermieter dem Mieter unter gewissen Umständen und nach Abmahnung kündigen, nämlich…

? … wenn die im Mietvertrag getroffene Vereinbarung missachtet wird.

? … wenn die anderen Hausbewohner durch Geruch oder Lärm, den die Tiere verursachen, belästigt werden.

? … wenn von den Tieren eine ernste Gefahr ausgeht, z. B. durch Giftschlangen oder Kampfhunden.

? … wenn der Tierhalter die Grenzen des Erlaubten überschreitet, d. h. die Anzahl der Tiere das normale Maß übersteigt, z. B. bei einer Zucht oder durch unkontrollierte Vermehrung.

Wichtige Information

Ein generelles Tierhaltungsverbot ist nicht zulässig.

Der Vermieter darf der Haltung z. B. eines Hundes oder einer Katze jedoch aus wichtigen Gründen widersprechen.

Kleintiere, wie Hamster, Mäuse, Kaninchen, Meerschweinchen, Zierfische oder -vögel, dürfen erlaubnisfrei in der Mietwohnung gehalten werden.
Wenn Sie unsicher sind, stehen Ihnen unsere erfahrenen Immobilienmakler mit guten Referenzen gerne zur Seite.

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