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Mietpreisbremse: alle Infos und Hintergründe

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Der Weg zu bezahlbaren Mieten – die Mietpreisbremse ist angezogen worden

Seit vielen Monaten ist sie auf dem Immobilienmarkt bereits in aller Munde, seit dem 1. Juni wurde sie nun deutschlandweit angezogen: die Mietpreisbremse. Auf dem Wohnungsmarkt herrscht indes noch Unsicherheit. Sowohl Vermieter als auch Mieter sind sich unsicher, welche Auswirkungen die Mietpreisbremse hat und wem sie tatsächlich nutzt.

Wozu wurde die Mietpreisbremse beschlossen?

Die Einführung der Mietpreisbremse wurde im Koalitionsvertrag der bestehenden Regierung vereinbart, um Wohnraum in Deutschland bezahlbar zu halten. Auch wenn dieser Gesetzesentwurf bereits im Vorfeld hitzige Diskussionen auslöste, basiert er jedoch auf der nicht zu leugnenden Tatsache, dass gerade in den letzten Jahren das Niveau der Mieten deutlich angestiegen ist, insbesondere in den Ballungsräumen. So ist das Ansteigen der Miete nach Beendigung eines Bestandsvertrags bei Wiedervermietungen in begehrten Gebieten bis zu 30 % keine Seltenheit. Die Folgen sind angespannte Wohnungsmärkte und zahlreiche Mieter, die sich Wohnungen nur noch in Randgebieten leisten können.

Um dem entgegenzuwirken wurde die Mietpreisbremse beschlossen und zum 1. Juni dieses Jahres eingeführt. Gemeinsam mit dem Bestellerprinzip ist sie Teil des Mietrechtsnovellierungsgesetzes, von dem sich die Bundesregierung einiges verspricht, das Vermieter jedoch sorgenvoll stimmt.

Was besagt die Mietpreisbremse?

Die Beschränkung der Mietpreise basiert auf einer neuen Gesetzgebung, die besagt, dass die Mieterhöhung bei Weitervermietung eines Objektes maximal 10 % über der ortsüblichen Miete betragen darf.

Dies bedeutet konkret: Enorme Sprünge bei Wiedervermietungen bis zu 30 oder gar 40 Prozent sind nicht mehr möglich. Aber der Vermieter darf sich hierbei sehr wohl an dem Mietspiegel orientieren. Wenn nämlich über den Zeitraum, in dem eine Wohnung vermietet ist, das Viertel oder der Ort durch strukturelle Veränderungen zu einem Ballungsraum entwickelt oder zu einem beliebten Szeneviertel wird, können die Mieten entsprechend steigen. Wird ein bestehendes Mietverhältnis, das sich auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau befindet, beendet, kann der Vermieter die Miete also nicht nur auf das ortsübliche Niveau anheben, sondern dieses bis zu 10 % übersteigen.

Gilt die Mietpreisbremse für alle Mietobjekte?

Die Mietpreisbremse gilt nicht für alle Objekte. Sie ist zunächst nur für Mieträume in Gebieten mit einem so genannten angespannten Wohnungsmarkt anzuwenden. Das Gesetz ist auf fünf Jahre begrenzt. Die Deklarierung zum angespannten Wohnungsmarkt erfolgt während dieser Zeit auf Länderebene. Die Bundesländer können einzelne Gebiete für einen Zeitraum von ebenfalls fünf Jahren ernennen. So wurden in Bayern bislang nur München, Würzburg, Augsburg sowie einige kleinere Orte in Betracht gezogen, nachdem die Landesregierung eine Umfrage durchführte, die sich an alle Gemeinden richtete, um eine detaillierte Aufstellung aller in Frage kommenden und an der Mietpreisbremse interessierten Gebiete zu erhalten.

Ausnahmen bilden Neubauten und Sanierungsobjekte

Die Mietpreisbremse soll nach Auffassung der Gesetzgeber keinesfalls dazu führen, dass Vermieter zukünftig von Neubauten sowie umfangreichen Sanierungsmaßnahmen aufgrund der Kosten, die sich nicht mehr mit der Miete vollends decken ließen, Abstand nehmen. Wohnräume, die nach dem 1. Oktober 2014 neu erbaut wurden sowie solche, die einer umfassenden Sanierung bzw. Modernisierung unterzogen wurden, sind von den Auswirkungen der Mietpreisbremse ausgenommen. Dies ist wichtig, um den Vermietern Planungssicherheit in Form garantierter Mieteinnahmen bieten zu können.

Bestandsschutz gilt auch trotz Mietpreisbremse

Vermieter, die der Bremse von Mietpreisen sorgenvoll entgegensehen, können sich darüber hinaus auf den Bestandsschutz verlassen. Dieser besagt, dass eine rechtsmäßig zulässig vereinbarte Miete bei Wiedervermietung beibehalten werden darf, selbst wenn sie die ortsübliche Miete übersteigt. Vermieter müssen demnach nicht fürchten, plötzlich auf ein niedriges Mietniveau zurückzufallen.

Inwieweit die Mietpreisbremse letzten Endes wirklich Mieter entlastet oder zur Geißel der Vermieter wird, hängt zukünftig wohl im Wesentlichen davon ab, wie realistisch die Länder die jeweiligen Ballungsräume beurteilen.


(Cover-Foto oben: © slavun / fotolia.com)

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