
Immobilienmakler auf dem Prüfstand!
06. August 2015
Bundesregierung legt Gesetzesentwurf zur Maklerqualifikation vor
Seit Jahren wird der Ruf nach einer Neuregelung des Maklerberufes immer lauter. Denn obwohl Immobilienmakler mit enormen Summen jonglieren und mit der Vermittlung oft hochwertiger Immobilien eine hohe Verantwortung tragen, gab es bislang für die Ausübung dieses Berufs keine klaren Vorgaben und erst recht keine fachlichen Voraussetzungen. Dies soll sich in Zukunft ändern, denn Mitte Juli 2015 legte die Bundesregierung einen Referentenentwurf vor, der die Zulassung zum maklerqualifikationMaklerberuf neu regeln soll.
Ist-Zustand unbefriedigend
Als Immobilienmakler kann bisher jeder tätig sein, der einen Gewerbeschein besitzt und darüber hinaus eine Genehmigung nach § 34c der Gewerbeordnung zur Ausübung des Maklerberufes vorweisen kann. Diese erhält faktisch jeder für eine relativ geringe Gebühr, ohne dass er seine Fach- und Sachkunde in irgendeiner Form belegen muss.
Der Ist-Zustand rief folglich zahlreiche Kritiker auf den Plan. Der Markt ist regelrecht übersättigt von Maklern, häufig von solchen, die diesen Beruf nur sporadisch und nicht einmal hauptberuflich ausüben. Verbraucher zahlen indes je nach Bundesland zwischen 3 und 7 Prozent Maklerprovision – nicht selten für eine Leistung, die im Grunde völlig überflüssig ist, da der jeweilige Makler über keinerlei qualifizierte Kenntnisse verfügt, die für den Käufer bzw. Verkäufer einen Mehrwert darstellen. Doch nicht nur Verbraucher fordern erhebliche Änderungen in der Zulassungsordnung. Auch Branchenprofis selbst wie der Immobilienverband IVD schließen sich dem an. Schließlich geht es um die Aufwertung einer ganzen Branche.
Schwarze Schafe schädigen das Berufsbild der Immobilienmakler
Besitzt ein Immobilienmakler die nötige Fach- und Sachkunde und ausreichend Berufserfahrung, kann er mit seiner Dienstleistung ein unentbehrlicher Begleiter beim Kauf und Verkauf, der Bewertung sowie der Verwaltung von Immobilien sein. Doch nur die entsprechende Qualifikation rechtfertigt den Beruf. Schwarze Schafe, regelrechte Hobby-Makler, schädigen den Ruf der ganzen Branche und rücken den Immobilienmakler allgemein in ein schlechtes Licht. Von einer derartigen Abwertung eines ganzen Berufsstandes profitiert niemand in der Branche. So fordert der IVD bereits seit Jahren ein Mindestmaß an Qualifikation. Ein Vorschlag des IVD ist es, den Beruf des Immobilienkaufmannes / der Immobilienkauffrau als grundlegende Voraussetzung für die Ausübung des Maklergewerbes gesetzlich festzulegen. Ein Quereinstieg aus einem anderen kaufmännischen Beruf heraus soll zwar möglich sein, allerdings in dem Fall nur mit dem Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung in der Immobilienbranche und durch Vorlegen eines Zertifikats, das den erfolgreichen Abschluss eines entsprechenden IHK-Lehrganges belegt.
Der Referentenentwurf als erster Schritt in die richtige Richtung
Seit Mitte Juli liegt nun seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler vor. Er scheint zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung zu sein, wenn sich auch die Branche enttäuscht über die noch recht schwachen und vorsichtigen Vorgaben äußert.
Die große Koalition hat demnach beschlossen, dass die Ausübung des Maklerberufes nur denjenigen gestattet sein soll, die einen Nachweis über die notwendige Fachkenntnis erbringen. So sollen zukünftige Immobilienmakler, aber auch Immobilienverwalter, Darlehensvermittler und Bauträger für den Erwerb der geforderten Genehmigung nach § 34c der Gewerbeordnung sowohl einen qualifizierten Sachkundenachweis sowie den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung vorlegen, um eine Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis zu erwirken.
Neun Monate nach Verabschiedung des Gesetzes sollen als Übergangsfrist gelten, um sich auf diese neue Gesetzeslage einzustellen.
Langfristig strebt die Bundesregierung bundeseinheitliche Rahmenbedingungen sowie eine hinreichende Qualitätssicherung für den Maklerberuf an.
Immobilienverbände äußern sich kritisch
Die Immobilienverbände wie der IVD und der DDIV zeigen sich bislang eher zurückhaltend hinsichtlich des Referentenentwurfes. Ihnen ist das Ausmaß der gesetzlichen Neuregelungen noch zu gering und wünschen sich eine weitreichendere Reform. So fordert der IVD, dass auch für Immobilienmakler, die bereits über die Gewerbeerlaubnis verfügen, höhere Qualitätsstandards gelten sollten, die beispielsweise durch den Nachweis regelmäßiger Weiterbildungsmaßnahmen belegt werden sollten. Auch kritisiert der Verband, dass die neuen Anforderungen bislang nicht für Mietverwalter gelten.
Der geforderte Sachkundenachweis ist nach Ansicht des IVD noch nicht genügend qualifizierend. So fordert der Verband weiterhin, einen berufsqualifizierenden Abschluss als Immobilienkaufmann/ -kauffrau als Voraussetzung zu definieren. Gerade solche sehr fachbezogenen Themen wie Wohn- und Gewerbemietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Grundbuchordnung wie auch bautechnische Kenntnisse erfordern eine entsprechende Qualifikation, um für den Beruf des Immobilienmaklers auch auf lange Sicht einen hohen Standard zu gewährleisten.
Fazit: Der Referentenentwurf zeigt, dass die Koalition die Problematik erkannt hat und bereits ist, sich diesem Thema anzunehmen. Allerdings besteht noch erheblicher Nachbesserungsbedarf.