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Immobilienerbschaft & Steuern sparen

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Erbschaftssteuer & andere Steuerbelastungen bei einer Immobilienerbschaft

Wenn man eine Immobilie erbt, gibt es mehrere Vorgehensweisen: Verkaufen, vermieten oder selbst darin wohnen. Aber wie sieht es mit den Steuern und dem Freibetrag bei einer Erbschaft aus? Wir von Immobilien-Arena erklären Ihnen, wie Sie am besten vorgehen und welche Möglichkeiten es gibt, wenn Sie ein Haus geerbt haben.

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Welche Möglichkeiten gibt es, bei einer geerbten Immobilie Steuern zu sparen?

Grundsätzlich gilt: Je mehr eine Immobilie wert ist, desto höher ist auch die Steuer dafür. Der Erbschaftssteuerfreibetrag gilt für einen Immobilienwert von bis zu 500.000 Euro – je nach Verwandtschaftsgrad. Dafür müssen Sie aber den genauen Wert Ihrer Immobilie wissen, den Sie durch eine professionelle Immobilienbewertung erfahren. Die Steuerlast kann sich außerdem verringern, wenn Sie folgende Umstände nutzen:

  • Eigenbedarf: Wer selbst in das Haus oder die Wohnung einzieht, ist von der Erbschaftssteuer befreit. Voraussetzung hierfür ist, dass die Erben die Immobilie mindestens zehn Jahre lang bewohnen und die Wohnfläche kleiner als 200 Quadratmeter ist. Achtung: Wer vor den 10 Jahren auszieht, muss die komplette Erbschaftssteuer nachzahlen. Im Erbschein ist dabei festgelegt, welche Personen erbberechtigt sind.

  • Schenkung: Wenn Eltern zu Lebzeiten schon eine Immobilie an ihre Kinder abgeben, fällt für die Beschenkten eine Schenkungssteuer an – mit Ausnahme bei Eltern, Ehepartnern und Großeltern. Immobilien im Wert von bis zu 500.000 Euro können ohne Steuern an Ehepartner verschenkt werden, Immobilien im Wert von bis zu 400.000 Euro können steuerfrei an Kinder, Enkel und Stiefkinder geschenkt werden. Räumen die Eltern ein Nießbrauchsrecht ein, sodass sie bis zum Lebensende in der Immobilie wohnen, sinkt die Steuerlast der Erben, falls diese die Freibeträge überschreitet.

  • Teilung: Durch Teilung eines großen Grundstücks kann der nicht benötigte Teil an Dritte verkauft werden. Die Erbschaftssteuer bleibt zwar gleich, die zu zahlende Grundsteuer verringert sich aber. Eine Teilung bietet sich dann an, wenn eine Erbengemeinschaft sich nicht einigen kann, was mit dem Grundstück geschehen soll.

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Wer durch Eigennutzung der Immobilie sparen will, muss schnell sein

Wer als Angehöriger eine Immobilie erbt, kann dank der Erbschaftsteuerbefreiung darauf hoffen, keine Steuern zahlen zu müssen. Denn so soll verhindert werden, dass die Erben die Immobilie wegen zu hoher Steuerbelastung aufgeben müssen. Entscheidet sich der neue Eigentümer, in der Erbschaftsimmobilie zu wohnen, sollte die Eigennutzung schnell vollzogen werden. Wie ein aktueller Fall in „Unternehmen heute“ zeigt, muss die geerbte Immobilie zügig, in der Regel innerhalb von sechs Monaten, bezogen werden. In besagtem Fall erbte ein Mann zwei Doppelhaushälften, die er zu einem Haus umbauen wollte. Die Umbauarbeiten dauerten drei Jahre, was dem zuständigen Finanzamt und Finanzgericht zu lange erschien. So wurde die Erbschaftssteuerbefreiung nicht mehr anerkannt.

Bei Teilung sollte man über einen möglichen Wiederverkauf nachdenken

Wer sich zur Teilung eines Grundstückes entschließt, um an der Erbschaftsteuer zu sparen, sollte sich das gut überlegen. Wenn sich angenommen zwei Parteien entschließen, auf einem Grundstück zu bauen, und die eine Partei verkaufen möchte, kann das zu einem erschwerten Verkauf führen. Denn potenzielle Verkäufer interessieren sich in der Regel eher für ein eigenes Grundstück. Wer also erbt, sollte sich gut überlegen, ob er das Grundstück teilen möchte und auch Alternativen wie den Eigenbedarf in Erwägung ziehen. Wir beraten zudem gerne, wenn die Erbengemeinschaft die geerbte Immobilie verkaufen möchte.

Wenn Sie unsicher sind, stehen Ihnen unsere erfahrenen Immobilienmakler mit guten Referenzen gerne zur Seite.

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