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Energieausweis ist Pflicht – immer!

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Nie ohne – Der Energieausweis ist seit dem 1.5.2015 Pflicht!

Für viele Haus- und Wohnungseigentümer ist das Thema Energieausweis ein leidiges Thema, das bislang oft und gerne umgangen wurde. Doch damit ist nun endgültig Schluss. Die Pflicht, bei Verkauf oder Vermietung der Immobilie einen gültigen Energieausweis vorzulegen, wurde zum 1. Mai 2015 nach einer einjährigen Übergangsphase insofern verschärft, als Eigentümer, die keinen gültigen Energieausweis vorlegen, nun behördlich verfolgt werden und saftige Bußgelder auferlegt bekommen können. Wer also eine Wohnung oder ein Haus verkaufen möchte und keine gültige Bescheinigung über die Energieeffizienz der Immobilie vorlegen kann, sollte spätestens jetzt tätig werden.

Der Energieausweis – ein notwendiger Beleg über die Energieeffizienz

Im Rahmen der Energiesparverordnung (EnEV) von 2009 wurde bereits gesetzlich festgelegt, dass Gebäudeeigentümer der Verpflichtung unterliegen, für sowohl für Wohngebäude, als auch für Nichtwohngebäude, die verkauft, neu vermietet, verpachtet oder wesentlich verändert werden, einen Energieausweis erstellen zu lassen, der über die Energieeffizienz des Gebäudes Aufschluss gibt. Allerdings musste dieser Ausweis bislang dem neuen Eigentümer oder Mieter nur dann vorgelegt werden, wenn dieser entsprechend Wert darauf legte. So waren Klauseln in notariellen Kaufverträgen, die besagten, dass der Käufer ausdrücklich auf Vorlage des Energieausweises verzichte, Gang und Gäbe.
Die neue EnEV, die am 1. Mai 2014 in Kraft trat und damit die EnEV 2009 ablöste, zog die Daumenschrauben fester. Demnach wurde die Vorlage des Energieausweises bei zu verkaufenden und zu vermietenden Gebäuden unumgängliche Pflicht, und dies bereits zu Beginn der Vermarktung.

Kennzahlen müssen bereits in den Immobilienanzeigen ersichtlich sein

Das Besondere am neuen Gesetz: Die Kennzahlen aus dem Energieausweis müssen bereits bei der kommerziellen Bewerbung der Immobilie angegeben werden. Dies bedeutet, bei allen Inseraten in Zeitungen, auf Online-Portale, Aushänge etc. müssen Art des Ausweises (bei bestehenden Immobilien sind Verbrauchs- oder Bedarfsausweise möglich), der Hauptenergieträger, Baujahr des Gebäudes sowie die Energieeffizienzklasse, sofern es sich um einen neuen Energieausweis handelt, ersichtlich sein. Abkürzungen zu verwenden ist aus Platzgründen möglich, allerdings sollte in Verbindung mit der Immobilienanzeige auch eine entsprechende legende zu finden sein.

Spätestens bei der ersten Besichtigung jedoch muss der Energieausweis dem Interessenten übergeben werden.

Hält sich der Verkäufer bzw. der Vermieter nicht an diese Ausweispflicht, drohen Bußgelder in beträchtlicher Höhe. Die Verantwortung liegt hierbei beim Eigentümer der Immobilie, nicht bei den Vermarktungsmedien oder den Immobilienmaklern, die eventuell mit der Vermarktung der Immobilie beauftragt sind. Gewissenhafte Makler werden die Eigentümer jedoch in der Regel immer auf die Ausweispflicht hinweisen und unter Umständen eine Bewerbung der Immobilie verweigern, sollte kein gültiger Energieausweis vorliegen, da Immobilienmaklern zumindest Abmahnungen drohen, sollten Energiekennwerte auf diese Weise vorenthalten werden.

Wie sieht der neue Energieausweis aus?

Neu ist die Darstellung der energetischen Kennwerte. Bislang wurden diese nur auf einer Skala von grün bis rot dargestellt. Energieausweise, die jedoch ab dem 1. Mai 2014 ausgestellt werden, weisen zudem neun verschiedene Effizienzklassen von A+ (niedriger Energiebedarf bzw. Energieverbrauch) bis H (hoher Energiebedarf bzw. Energieverbrauch) auf und erlauben somit eine bessere Einschätzung des Energiebedarfs, zumal die meisten Verbraucher diese Energieklassen bereits von diversen Elektrogeräten kennen.

Diese neuen Energieklassen gelten jedoch nur bei neu erstellten Ausweisen. Energieausweise, die vor dem 1. Mai 2014 erstellt wurden und somit noch die alte Skalierung aufweisen, behalten weiter ihre Gültigkeit für insgesamt zehn Jahre.

Reform erwartet

Die Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises ist nur ein Schritt auf dem noch langen Weg zu energiesparendem Wohnen. Allerdings stellt dies eine durchaus vernünftige Maßnahme da, da Käufer und Mieter von Immobilien bislang wenig Auskunft über die Energieeffizienz der jeweiligen Immobilien erhielten und im Nachhinein nicht selten unangenehme Überraschungen in Form hoher Heizkosten erlebten. Transparenz ist also das oberste Gebot und im Sinne aller. Allerdings scheiden sich die Geister aktuell in der Frage, wie aussagekräftig die neue Skalierung tatsächlich ist, so dass der Ruf nach Reformierung des bestehenden Ausweises lauter wird. Allerdings ist eine derartige nicht in Sicht, so dass die Devise „Abwarten und Teetrinken“ für Immobilienbesitzer, die sich bis jetzt noch nicht um einen Energieausweis bemüht haben, nicht länger gelten sollte.


(Cover-Bild oben: © fotomek / fotolia.com)

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