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Warum ein Makleralleinauftrag so wichtig ist

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Weshalb sich ein Makleralleinauftrag für alle Beteiligten lohnt

Wer die Entscheidung getroffen hat, seine Immobilie zu verkaufen, steht gleich vor der nächsten Entscheidung: Wie soll die Immobilie entsprechend an den Mann gebracht werden? Schnell stellen die meisten Verkäufer fest, dass die Bewerbung einer Immobilie aufwändig und kostenintensiv ist. Da sich ein Verkauf auch selten innerhalb weniger Tage ergibt, braucht man zudem einen langen Atem: für die Werbung, für die Beantwortung zahlreicher Anfragen und für unzählige Besichtigungen. Einen Immobilienmakler mit dem Verkauf einer Immobilie zu beauftragen ist daher die bequemste Lösung – zumal dieser auch über das notwendige Knowhow und die entsprechende Branchenkenntnis verfügt.

Die meisten seriösen Immobilienmakler bestehen in der Regel auf einen Makleralleinauftrag. Dies bedeutet schlichtweg, dass nur ein Immobilienmakler das exklusive Recht erhält, die Immobilie zu bewerben und letzten Endes auch zu verkaufen. Andere Makler und auch der Verkäufer selbst dürfen die Immobilie nicht eigenen Interessenten anbieten – zumindest nicht, ohne dass diese provisionspflichtig werden. Schnell wirft dies ein falsches Licht auf den Makler. Schließlich sieht es so aus, als wolle er sich hier die Provision in jedem Fall sichern und sich vertraglich gegen jegliche Konkurrenz absichern. Doch eigentlich geht es hier ausschließlich darum, dass der Immobilienmakler letztlich auch für seine Arbeit entsprechend entlohnt wird.

Und was hat der Verkäufer davon? Man könnte doch davon ausgehen, dass die Immobilie sich umso besser verkauft, je mehr Makler sie bewerben. Doch auch diese Annahme ist zu kurz gedacht. Tatsächlich birgt ein vertraglich festgehaltener Makleralleinauftrag viele Vorteile für den Verkäufer als auch für den Immobilienmakler.

Wieso verlangen Immobilienmakler einen Alleinauftrag?

Aus der Sicht des Immobilienmaklers ist der Wunsch nach einem Makleralleinauftrag allzu verständlich. Schließlich geht er mit der Bewerbung der Immobilie in beträchtliche Vorleistung. Er investiert nicht nur Arbeitszeit in die Verwaltung, die Werbung und die Vermarktung der Immobilie, sondern hat in der Regel auch hohe Auslagen für Anzeigenschaltungen auf den gängigen Portalen und in den Zeitungen. Die Entschädigung für all diese Vorleistungen erhält der Makler erst nach Kaufabschluss mit Zahlung der Provision. Deswegen ist es für jeden Immobilienmakler ein sehr schlechtes Geschäft, wenn er nach einigen Monaten Vermarktungsarbeit, die ihn bereits viel Arbeit und Ausgaben gekostet hat, schlimmstenfalls ohne Provision dazustehen, wenn der Verkäufer die Immobilie dann doch selbst oder über einen anderen Makler an den Mann gebracht hat.

Aber auch in rein organisatorischer Hinsicht ist für den beauftragen Immobilienmakler ein Makleralleinauftrag erstrebenswert. „Viele Köche verderben den Brei“, heißt es zu Recht, und die Bewerbung einer Immobilie durch verschiedene Ansprechpartner, kann zu einem unübersichtlichen Chaos an Besichtigungen und in der Anfragebearbeitung führen. „Ganz oder gar nicht“, lautet daher die gängige Devise für Immobilienmakler, wenn sie eine Anfrage zum Verkauf einer Immobilie erhalten.

Makleralleinauftrag: Auch Kaufinteressenten profitieren

Interessenten, die eine Immobilie suchen, begrüßen den Makleralleinauftrag auch – sie wissen es nur oft noch nicht. Grundsätzlich gilt bei der Bewerbung einer Immobilie nicht „Quantität statt Qualität“. Viele Immobilienmakler sind also kein Garant für bessere Werbung. Im Gegenteil. Es gibt nicht viele Möglichkeiten, eine Immobilie zu bewerben. Meist beschränkt man sich auf die gängigen Immobilienportale, die Immobilienanzeigen der regionalen Zeitungen sowie Aushänge in Schaukästen, Schaufenstern und die Bewerbung durch Schilder an den Häusern selbst.

Wird eine Immobilie über mehrere Makler angeboten, so hat dies zur Folge, dass das gleiche Haus in einem Werbemedium mehrfach angeboten wird. Und um die Verwirrung komplett zu machen, womöglich noch zu unterschiedlichen Preisen. Ein solches Chaos verunsichert Interessenten und wirft ein äußerst schlechtes Licht auf die Immobilie zusammenhängt. Potenzielle Käufer wissen nicht mehr, wer der eigentliche Ansprechpartner ist und können sich auch auf Absprachen, die mit dem Immobilienmakler getroffen werden, nicht verlassen. So kann auch eine Kaufreservierung eines Objektes durch mehrfache Beauftragung gar nicht mehr gewährleistet werden.

Ein weiteres mögliches Szenario bei der Beauftragung von mehreren Immobilienmaklern: Ein anderer Immobilienmakler kann das Objekt verkaufen, während ein Käufer bereits eine Darlehensanfrage gestellt hat, weil er sich auf die Aussage seines Maklers verlassen hat, dass er den Zuschlag erhält sobald die Finanzierungsbestätigung vorliegt. Der Konkurrenzdruck geht also auch auf die Kaufinteressenten über, die sich eigentlich für so eine wichtige Entscheidung viel mehr Zeit und Ruhe nehmen sollten. Im schlimmsten Fall kann ein Interessant sogar mehrfach provisionspflichtig werden, eben dann, wenn mehrere Makler beauftragt wurden und einen vertraglich zugesicherten Provisionsanspruch haben.


Maklerauftrag: Exklusivvertrag für Immobilienbesitzer

Letzten Endes lohnt sich auch für den Immobilienbesitzer ein Makleralleinauftrag. Schließlich handelt es sich hierbei um einen Exklusivvertrag – nicht nur für den Immobilienmakler. Auch der Verkäufer genießt Exklusivität. Mit dem Makleralleinauftrag werden nicht nur alle wesentlichen Bestandteile des Geschäftsverhältnisses wie Vertragsdauer, Angebotspreis, Art der Bewerbung, Provisionsanspruch, Leistungsumfang, Aufwandsentschädigung, Kündigungsmodalitäten etc. schriftlich eindeutig fixiert, sondern der Verkäufer sichert sich hiermit auch den vollen Einsatz des Maklers.

Mit einem Makleralleinauftrag verpflichtet sich der Immobilienmakler nämlich, die Immobilie mit vollstem Einsatz und unter Aufbringung aller seiner fachlichen Kenntnisse und Möglichkeiten nach bestem Wissen zu bewerben und zu vermarkten. Den Nachweis seiner Bemühungen und Tätigkeiten muss der Makler in jedem Fall bringen. Einfach ausgedrückt: Beauftragt der Verkäufer einen einzigen Makler, kann er von diesem auch vollsten Einsatz verlangen.

Nicht zuletzt sei erwähnt, dass es bei der Bewerbung und dem folgenden Verkauf einer Immobilie auch immer um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit geht. Das Dreigespann Immobilienmakler, Verkäufer und Interessent pflegen im besten Fall einen ehrlichen und sehr persönlichen Umgang. Nur so fühlen sich alle Beteiligten fair behandelt, gut beraten und bestens unterstützt.

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