§ 1 Maklervertrag

Mit der Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit bzw. mit der Anforderung von Informationen und Daten, eines Exposés, der Durchführung von Objektbesichtigungen oder mit Aufnahme von Verhandlungen mit dem Veräußerer/ Verkäufer oder dem Vermieter oder deren Stellvertretern, eines von der Immobilien-ARENA GmbH angebotenen Objektes, kommt der Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. 


§ 2 Maklercourtage

Entsteht durch unsere Tätigkeit ein Vertragsabschluss, ist bei Abschluss eine Courtage von 3,57 % (inkl. 19 % Ust.) der notariell beurkundeten Kaufpreissumme unmittelbar nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Diese Courtage gilt nur, sofern in den Exposés (Onlineexposé) keine andere Information hervorgeht. Verdient ist die Maklercourtage, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande kam. Wurden die Verhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen und/oder kommt es zu einem Vertragsabschluss an dem der Makler nicht mehr beteiligt ist bzw. nicht mehr hinzugezogen wurde, gilt die oben aufgeführte Provisionsregelung. Ist die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich, ist die Provision ebenso fällig bei notarieller Beurkundung des Vertragsobjektes.

 
§ 3 Notarielle Beurkundung

Die Immobilien-Arena GmbH hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf- oder Mietvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Ausfertigungen der Verträge. Die Immobilien-Arena GmbH hat das Recht, seinen Provisionsanspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen, ebenso hat der Makler das Recht seinen Provisionsanspruch durch eine gesonderte Courtagevereinbarung bestätigen zu lassen.

 
§ 4 Vorkenntnis

Binnen 5 Tagen hat der Empfänger eines Exposés oder der Bekanntgabe der genauen Adresse des angebotenen Objektes Zeit, der Immobilien-Arena GmbH schriftlich unter Angabe der Quelle und eines geeigneten Nachweises zu belegen, dass ihm das nachgewiesene Objekt bereits bekannt ist. Entscheidend zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels. Wird binnen der 5-Tagesfrist kein Vorkenntnis nachgewiesen, so gilt das angebotene Objekt als unbekannt. Wird innerhalb dieser Frist kein Vorkenntnisnachweis erbracht, so gilt das Objekt als unbekannt.

 

§ 5 Doppeltätigkeit

Immobilien-ARENA GmbH behält sich vor, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich aktiv zu sein.

 

§ 6 Schadenersatz

Alle Angebote in Form von Exposés, Adressdaten, Unterlagen des Objektes sind streng vertraulich zu behandeln und sind ausdrücklich nicht für Dritte bestimmt! Gibt der Interessent die für ihn bestimmten Informationen an Dritte weiter und entsteht dadurch ein Vertrag, haftet dieser gegenüber der Immobilien-ARENA GmbH in voller Höhe der vereinbarten bzw. angegebenen Provision, sofern der Interessent vorsätzlich oder fahrlässig handelt.

 

§ 7 Haftung

Alle Angaben zum Objekt basieren auf den erteilten Auskünften und Informationen des Verkäufers oder Vermieters. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben wird deshalb keine Haftung übernommen. Die Haftung der Immobilien-ARENA GmbH ist ausschließlich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.
 

§ 8 Datenschutz

Alle objektspezifischen Informationen und die des Interessenten werden ausschließlich für die Bearbeitung des Auftrags verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte nur dann zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrages erforderlich ist.
 

§ 9 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen zu unseren AGB´s bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung sollen die Parteien vielmehr in gehöriger Form eine rechtlich zulässige und wirksame setzen, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.

 

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Augsburg.